Lockdown „Light“

Liebe Mitglieder,

erfreulicherweise lassen die Lockdown Light Regelungen Spielraum unser Hobby unter erweiterten Auflagen auch weiterhin auszuüben. Die Erlaubnis der Gemeinde liegt uns dazu nun vor.

Nachdem wir uns in einer Individualsportart bewegen, ist uns im Freien ein eingeschränkter Flugbetrieb unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Hygienekonzept beachten
  • Im Falle von Begegnungen anderer Vereinsmitgliedern nur mit min. 1,5m Sicherheitsabstand
  • Ansammlungen (Zusammenstehen) sind nicht gestattet, wir haben die Möglichkeit uns weiträumig auf der Vorbereitungslinie/Parkplatz zu verteilen.
  • Maskenpflicht beim Betreten unseres Vereinsheims
  • Vereinsheimnutzung nur für eine Person zur Flugbucheintragung oder persönlichen Versorgung
  •  Alle Sitzgelegenheiten im Vereinsheim und im Freien sind gesperrt und die Nutzung ist nicht gestattet.
  • Gastpiloten sind bis auf weiteres nicht erlaubt
  • Zuschauer sind nicht gestattet, darum bitte höflich darauf hinweisen, das Gelände zu verlassen.
  • Bitte den Platz nach den Übungsfügen wieder verlassen; um einer überschaubaren Anzahl von Piloten das Fliegen zeitversetzt zu ermöglichen.

Liebe Vereinsmitglieder, auch wenn diese Auflagen sehr restriktiv scheinen, sie ermöglichen uns das weitere Fliegen. Bitte behaltet das im Kopf, die Gemeinde kann ihre Zustimmung jederzeit widerrufen!

Vielen Dank schon vorab für Euer Zutun und hoffentlich noch einige schöne Flugtage.

Eure Abteilungsleitung

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