Flugplatzregelung ab 13.11.2021

Liebe Mitglieder,

in keiner Region ist die Corona-Inzidenz derzeit höher wie in unserem Landkreis Biberach. Deshalb hat das Land Baden-Württemberg die Reißleine gezogen.

Im Kreis Biberach ist aufgrund des hohen Infektionsgeschehens bereits vorab die „Alarmstufe“ ausgerufen worden. Dazu hat das Gesundheitsministerium am 12. November den Landkreis angewiesen. 

Somit gilt ab diesem Samstag, den 13. November die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) mit Zugangsbeschränkung für Ungeimpfte!

Das heißt für uns alle, daß auf dem gesamten Modellflugplatz, im Freien sowie in der Vereinshütte, die 2G-Regelung sofortige zwingende Anwendung findet. 

Der Aufenthalt in der Hütte bleibt auf fünf Personen begrenzt und das bestehende Hygienekonzept gilt selbstverständlich weiterhin. 

Zudem unterliegen wir als Sportstätte der Dokumentationspflicht. Das heißt, daß sich jedermann ins Flugbuch einzutragen hat. Wer nicht fliegt, trägt seinen vollständigen Namen und den Zeitraum seines Aufenthalts auf der Rückseite des Flugbuchs für diesen Tag ein. 

Durch jeden Anwesenden ist zudem der Impf -/Genesennachweis jederzeit  mitzuführen (ausgestelltes Dokument oder z.B. CovPass App…) und bei den bereits in den Medien angekündigten Kontrollen den Behörden vorzulegen. 

Weiterhin sind Besucher und Zuschauer auf die 2G-Regelung hinzuweisen und einer Kontrolle der erforderlichen Nachweise zu unterziehen (z.B. durch den Flugleiter). Sollten diese nicht vorgelegt werden können, sind die Personen leider von Modellflugplatz zu verweisen. 

Dies gilt im Interesse aller. Nur unter genauer Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen können wir unseren geliebten Sport derzeit noch weiter ausüben.

Vielen Dank für eure Mithilfe.

Die Vorstandschaft 

Karl und Reiner 

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