Informationen zur: Luftfahrtverordnung für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle Gültig ab 7. April 2017 bzw. 1. Oktober 2017

Liebe Mitglieder,

 

anhängend wollen wir euch einige Informationen zu gesetzlichen Änderungen zur Verfügung stellen:

  1. Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.
    Hinweis: Die Kennzeichnungspflicht gilt ab 1. Oktober 2017. Schilder kann man z.B. bei Ebay beziehen. Die Schilder müssen feuerfest sein.

  2. Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg außerhalb eines Modellfluggeländes ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre. Die Bescheinigungen gelten für 5 Jahre. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich, allerdings muss eine Einweisung als Flugleiter stattgefunden haben oder ein Flugleiter aktiv sein.
    Hinweis: Der Kenntnisnachweis gilt ab 1. Oktober 2017 und kann online beim DMFV erworben werden. Kosten 26,75 Euro inkl. MwSt.

Weitere Regelungen zu Multikopter und Drohnen führen wir hier bewusst nicht auf. Im Rahmen des Fliegens auf unserem Gelände hat sich wenig geändert, außerhalb möchte sich bitte jeder selbst informieren.

Stromnews:

Jeder der in letzter Zeit am Platz war konnte den Transformator schon bewundern. Wir liegen in den letzten Zügen und sobald die formale Abnahme unserer Installation stattgefunden hat, haben wir Strom am Platz. Voraussichtlich bis Mitte Oktober.

Unser besonderer Dank gilt Robert Saguer und Reiner Blumenthaler. Beide haben mit hohem zeitlichen Engagement die Hütteninstallation bewerkstelligt. Vielen Dank dafür!

Erstellt:                       J. Willburger im Auftrag der Vorstandschaft

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